Hospizdienst

Sterbe- und Trauerbegleitung 

IMPRESSUM

 

 Hospizdienst Bad Friedrichshall und Umgebung e.V.
 Ambulant und Stationär
 Trauerbegleitung und Beratung
 74177 Bad Friedrichshall  

  1. Vorsitzende:      Heidi Nowak; Am Edelberg 14/1; 74254 Offenau  
                                   Mobil:  0170-8327717

                                   Email:  hospiz@t-online.de                 

 

 

  2. Vorsitzende:      Karin Flühr - Tel.Nr. 0162-2863099

 

 

Steuer-Nummer:    65209/42276 beim Finanzamt Heilbronn  
Sitz des Vereins:    74177 Bad Friedrichshall  
Gerichtsstand:        Amtsgericht Heilbronn; Postfach; 74064 Heilbronn

 

Die Körperschaft Hospizdienst Bad Friedrichshall und Umgebung e.V. ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Für den (einheitlichen) steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ergeben sich unter Berücksichtigung der Besteuerungsgrenze nach § 64 Abs. 3 AO bzw. der Freibeträge nach § 24 KStG und Etwa geleistete Vorauszahlungen werden gesondert abgerechnet. Tag der Eintragung des Vereins im Vereinsregister 17.12.2007.   

 

 


Gründungsdatum: 24.10.2007   

 


Haftungsausschluss                                                                                                
Der Verein Hospizdienst Bad Friedrichshall und Umgebung e. V. ist bemüht, auf dieser Internetseite nur Informationen zu veröffentlichen, die vollständig und richtig sind. Allerdings kann seitens des Hospizdienstes Bad Friedrichshall und Umgebung  e. V. keine Garantie für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen – auch der entsprechenden Partnerseiten – gegeben werden. Der Inhalt dieser Seite ist ständigen Ergänzungen und Veränderungen unterworfen, um alle angebotenen Informationen zu aktualisieren.

Datenschutz                                                                                                                              

Der Verein Hospizdienst Bad Friedrichshall und Umgebung e. V. ist sich der Problematik hinsichtlich des Datenschutzes im Internet bewusst. Daher werden übersandte Daten nur für interne Zwecke gespeichert und genutzt, jedoch keinesfalls ohne Zustimmung der Beteiligten an Dritte weiter gegeben.

 

Ab dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die neuen Regelungen gelten nicht nur für "Unternehmen" (Art. 4 Nr. 18 DS-GVO), sondern für alle natürlichen und juristischen Personen - auch für Vereine. Die meisten der geltenden Vorschriften sind aber  nicht neu, sondern ergaben sich schon bisher aus dem BDSG. Der Datenschutz betrifft personenbezogene Daten. Das sind  alle Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse. In Vereinen betrifft das vor allem Mitglieder, daneben aber auch Spender, Klienten. Typischerweise erhoben werden Name und Anschrift, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Bankverbindung u.ä.

 

All das sind personenbezogene Daten. Die Art der Erfassung (digital oder auf Papier) spielt keine Rolle.

 

 

Der Datenschutz bezieht sich auf das Erheben, Verarbeiten (Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen) und Nutzen (jede Verwendung) von Daten.            

 

Erlaubnis
Beim Verein ist diese vertragliche Beziehung die Mitgliedschaft. Durch ihren Eintritt in unserem Hospizdienst, stimmen Sie durch ihre Unterschrift auf dem Mitgliederantrag  / Einzugsermächtigung der Bestimmungen des Datenschutzes. 

Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten dürfen also in jeden Fall verwendet werden. Das gleiche gilt, wenn die Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind. Ihre Daten werden vertraulich behandelt, nicht verkauft (oder anderweitig vermarktet) sondern nur von unserem Hospizdienst verwaltet. Das gilt z.B. für Spender. Hier müssen die Spendenbescheinigungen mit ihren Daten 10 Jahre aufbewahrt werden.In vielen Fällen müssen die Betroffenen die Erlaubnis zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten geben. Das ist nicht erforderlich, wenn Daten im Rahmen einer vertraglichen Beziehung erhoben werden müssen.
 
Umgang mit Daten
Der Verein darf die von ihm gesammelten Daten nur im Rahmen des BDSG oder einer anderen Rechtsvorschrift nutzen. Die Datenschutzbestimmungen können nicht per Satzung eingeschränkt werden. Das Erheben, Speichern, Ändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung ist nur zulässig, wenn dies für die Erfüllung des Vereinszweckes erforderlich ist. Das gilt insbesondere für Anschrift und Bankdaten der Mitglieder. Nach § 4 Abs. 3 BDSG muss der Betroffene über die folgende Umstände informiert werden: die Identität der verantwortlichen Stelle (= der Verein) die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und über die Empfänger, soweit die Daten weitergeleitet werden und er nicht mit einer Übermittlung zu rechnen hatte.

 


 

Hinweis

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Datum der letzten Änderung: 08.10.2024